Allgemeine geschäftsbedingungen
Stand 20.12.2023
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen FIT/ONE und den Mitgliedern. Als Mitglieder werden solche Personen bezeichnet, die mit der FIT/ONE GmbH einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen haben und auf dieser Grundlage zur Nutzung der Studios der FIT/ONE GmbH berechtigt sind.
2. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche in jedem Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.
(2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff.3 (1)) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch FIT/ONE bleibt davon unberührt.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen. Die Änderungen hat das Mitglied gegenüber FIT/ONE entweder über das den persönlichen Selfservice unter mein.fit-one.de oder per Post an die FIT/ONE Mitgliederverwaltung – Röntgenstraße 15 – 97295 Waldbrunn mitzuteilen, eine Mitteilung per E-Mail kann nicht berücksichtigt werden.
3. Nutzung der Einrichtung
(1) Dem Mitglied wird mit Beginn der Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium ausgehändigt, das es zum Zutritt berechtigt. Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführen dieses Zutrittsmediums. Das Mitglied ist verpflichtet das Zutrittsmedium sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich gegenüber FIT/ONE anzuzeigen. Verliert das Mitglied das Zutrittsmedium oder vergisst, es bei sich zu führen, fallen Gebühren in Höhe von 19,90 EUR
an, die durch das Mitglied vor Ausgabe eines neuen Zutrittsmediums zu entrichten sind.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in jedem Fitness-Studio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall gegenüber dem Mitglied Weisungen zu erteilen.
(3) In jedem Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. FIT/ONE ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.
(4) Sofern bei einzelnen Studios den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung auf die Trainingszeit im Studio. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied ausdrücklich untersagt. Das Studio ist berechtigt, das Fahrzeug bei vertragswidriger Nutzung kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Näheres ist unter Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
4. Home-Modul
Bestandteil aller Mitgliedsverträge ist das sogenannte „Home-Modul“, auf das das Mitglied via App Zugriff erhält. Über diese App hat das Mitglied die Möglichkeit verschiedene Video-Workouts [...] von einem frei gewählten Standort aus zu machen. Hierfür ist es nicht notwendig, dass sich das Mitglied in den Studios aufhält. Auch im Falle einer vorübergehenden Schließung der Studios wird den Mitgliedern der Zugriff auf das „Home-Modul“ weiterhin
gewährt.
5. Energie- und Hygienepauschale
Wie in den Mitgliedsverträgen vereinbart, hat das Mitglied zuzüglich zu den monatlichen Beiträgen eine Energie- und Hygienepauschale zu entrichten, diese wird erstmal nach 4 Monaten nach Vertragsbeginn zum Monatsersten fällig und danach jeweils in einem Rhythmus von 6 Monaten erhoben. Die Höhe dieser Beiträge ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. Die Pauschale dient zur Deckung der seit der Corona-Pandemie stark gestiegenen Beschaffungskosten für Heizung und Warmwasser, Klimatisierung der Studios, Hygiene- und Desinfektionsmaterialien sowie der gründlichen Reinigung des Studios und der Trainingsgräte inklusive stündlicher Kontrollrundgänge unseres Personals.
6. Beiträge
(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum Vertragsbeginn fällig.
(2) Die Beiträge für das „Home-Modul“ sind in den jeweils vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträgen enthalten. Im Falle einer von FIT/ONE nicht zu vertretenen Schließung der Fitnessstudios sind die Beiträge für dieses „Home-Modul“ weiterhin zu entrichten, unter der Voraussetzung, dass das „Home-Modul“ weiterhin verfügbar ist.
(3) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.
(4) FIT/ONE wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlende Beiträge darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Berechnung der Beiträge maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Sach- oder Personalkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer
Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von FIT/ONE die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. FIT/ONE wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer
Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
(5) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht dem Fit/One das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzlich Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der
Mitgliedsbeitrag entsprechend.
7. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung
(1) Mitgliedschaft – Monatlich kündbare Verträge
Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 1 Monat. Kündigt FIT/ONE oder das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei sowohl FIT/ONE als auch dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (Ziffer 7 Abs. 4d)
(2) Mitgliedschaft – 12-Monats-Vertrag
a. Allgemein
Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat
zu kündigen. Indem es sich in diesen Fällen fortan um monatlich kündbare Verträge handelt, gelten die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge für diese Laufzeitvariante (7.1.). Dem Mitglied steht es frei, aktiv mit FIT/ONE einen neuen Vertrag über 12 oder 23 Monate abzuschließen, um weiterhin zu den vergünstigten Konditionen trainieren zu können. Aktionen, Sonderangebote, oder Tarife, welche zu Sonderkonditionen abgeschlossen wurden sind von dieser Regelung ausgenommen. Eine stillschweigende Verlängerung um 12 oder 23 Monate findet nicht statt, es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Mitglieds. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber der FITONE GmbH in Textform zu erklären (Ziffer 7 Abs.4 d). Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.
b. Kündigung bei Umzug
Das Mitglied kann den Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio- Standort entfernt ist. Dies gilt allerdings nur bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, in der es kein FIT/ONE Studio gibt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes
durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein niedrigerer Aufwand angefallen ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
(3) Mitgliedschaft – 23 Monats-Vertrag
a. Allgemein
Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Laufzeit von 23 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Indem es sich in diesen Fällen fortan um monatlich kündbare Verträge handelt, gelten die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge für diese Laufzeitvariante (7.1.). Dem Mitglied steht es frei aktiv mit FIT/ONE einen neuen Vertrag über 12 oder 23 Monate abzuschließen, um weiterhin zu den jeweils vergünstigten Konditionen trainieren zu können. Eine stillschweigende Verlängerung um 12 oder 23 Monate findet nicht statt, es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Mitglieds. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber der FIT/ONE GmbH in Textform zu erklären. Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.
b. Kündigung bei Umzug
Das Mitglied kann den Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio- Standort entfernt ist. Dies gilt allerdings nur bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, in der es kein FIT/ONE Studio gibt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein niedrigerer Aufwand angefallen ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
(4) Allgemeine Bestimmung unabhängig von der Laufzeit
a. Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
b. Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Gilt nicht für monatlich kündbare Verträge.
c. Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um den zuvor vereinbarten Zeitraum, maximal aber um 12 weitere Monate. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums. Entsprechend gilt die unter 7 (1)-(4) festgelegten Fristen.
d. Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Kundennummer zu erklären. Die Erklärung ist per Brief an die FIT/ONE Mitgliederverwaltung – Röntgenstraße 15 – 97295 Waldbrunn, per Fax zu versenden, oder im eigenen Selfservice unter https://mein.fit-one.de zu erklären. Eine Kündigung per Fax ist ausschließlich an folgende Nummer: (09306/90 91 54) möglich. Die Kündigung sollte aus Gründen der Identifizierbarkeit
und zur Sicherstellung einer eindeutigen Zuordnung sowohl den vollständigen Namen als auch die Mitgliedskennnummer, die sich aus dem Mitgliedsvertrag ergibt, enthalten.
8. Konsumverbote; verbotene Gegenstände
Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen.
Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass FIT/ONE ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch FIT/ONE bleibt davon unberührt.
9. Haftung
(1) Allgemein
FIT/ONE haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FIT/ONE, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von FIT/ONE zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung.
(2) Wertgegenstände
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein FIT/ONE Studio zu bringen; von Seiten FIT/ONE werden keinerlei Bewachung oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen, eine Haftung erfolgt nur in Fällen in denen seitens FIT/ONE ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Lasten des Mitglieds vorliegt. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch FIT/ONE zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflicht von FIT/ONE in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. FIT/ONE stellt insofern nur eine Aufbewahrungsmöglichkeit zur Verfügung.
10. Datenschutz
FIT/ONE erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese
Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile (Eingangs- und Kassenbereich) mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Grundsätzlich erfolgt eine Löschung dieser Videoaufnahmen automatisch nach 72 Stunden, insofern sie nicht vorher von Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig angefordert werden. Eine Videoüberwachung von Umkleide oder Duschkabinen findet zu keinem Zeitpunkt statt. Der Umstand der Beobachtung
und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied FIT/ONE ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.
11. Parkplatznutzung
FIT/ONE stellt grundsätzlich kostenfreie Parkplätze, insofern dies in dem jeweiligen Mitgliedsvertrag vereinbart ist, zur Verfügung. Die Nutzung ist auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt und nur während der Trainingszeiten des Mitglieds im Studio gestattet. FIT/ONE behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz, es handelt sich hierbei lediglich um eine Kulanzmaßnahme von FIT/ONE. Ein vorübergehender oder dauerhafter Wegfall der Parkmöglichkeiten begründet keinen Kündigungsgrund der Mitgliedschaft seitens des Mitglieds.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn FIT/ONE das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben wird, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist FIT/ONE berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.